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LAG Hamm, 05.12.1990 - 2 Sa 1063/90 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Arbeitsverhältnis; Auflösung; Kündigung; Wirksamkeit; Anhörung; Betriebsrat
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BetrVG § 102 Abs. 1
Betriebsrat: Informationsanspruch - Vollständigkeit der Mitteilung der Kündigungsgründe durch den Arbeitgeber
Verfahrensgang
- ArbG Gelsenkirchen, 04.07.1990 - 5 Ca 733/90
- LAG Hamm, 05.12.1990 - 2 Sa 1063/90
- BAG, 11.07.1991 - 2 AZR 119/91
- LAG Hamm, 25.01.1994 - 2 Sa 1475/91
Wird zitiert von ...
- BAG, 11.07.1991 - 2 AZR 119/91
Anhörung des Betriebsrats vor Kündigung
Will der Arbeitgeber eine Kündigung (hier: in den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses) allein auf Minderleistungen des Arbeitnehmers, die Differenzen mit Arbeitskollegen ausgelöst haben, ohne Rücksicht darauf stützen, auf welche Ursachen die Minderleistungen beruhen, so muß er den Betriebsrat, um seiner Anhörungspflicht nach § 102 Abs. 1 BetrVG zu genügen, nicht zusätzlich davon unterrichten, daß der betroffene Arbeitnehmer schon vor der Kündigung unter Vorlage eines Attestes die Ursache für die Minderleistungen auf eine angeblich durch die konkreten Arbeitsbedingungen ausgelöste Erkrankung zurückgeführt hat (im Anschluß an BAG Urteil vom 08.09.1988, 2 AZR 103/88 = BAGE 59, 295 = AP Nr. 49 zu § 102 BetrVG 1972; entgegen LArbG Hamm, Urteil vom 5. Dezember 1990 - 2 Sa 1063/90 = LAGE § 102 BetrVG 1972 Nr. 27).